leichtathkletik im wandel mit nbl

Verfasser : G.Sonnemann , Berlin , Dez.2010

C. Analyse jetziger Wertungen

C.4 Tabellen und Auswertungen

Alle folgenden Auswertungen und Erklärungen beziehen sich auf die unter

                           C.

 
analysierten geltenden Wertungstabellen.

 

 

 

                weiter :

                                C.4.1   = Punkteraster aller Altersklassen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

           C.4.1    Punkterahmendatenpläne von M 30 bis M 90 nach

                          IAAF,1985  und WMA, Modell 2010

 

 

 

 

 

 

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                          C.4.2 = die IAAF - Bewertungsformeln aus logischer Sicht

 

 

 

 

 

 

           C 4.2     die IAAF – Bewertungsformeln aus logischer Sicht

 

 

            welche Anhaltspunkte bilden das Gerüst



         der IAAF - Tabelle 1985 ?

 

Die einer Punktzahl zugeordneten Leistungen verschiedener Disziplinen müssen in ihrer Qualität einander entsprechen und es
muss gewährleistet sein, dass Leistungssteigerungen im höheren Leistungsbereich jeweils mit einer größeren Punktsteigerung belohnt werden.

 

 

Diese beiden hauptsächlichen Grundforderungen an eine vernünftige Bewertungstabelle leichtathletischer Disziplinen sind leicht aufgestellt, jedoch nicht so leicht umzusetzen.

 

 

Um eine Leistungs-Punktkurve aufzustellen , braucht man mindestens 2 Punkte, die die Kurve praktisch so fixieren, dass sie die gewünschten Bedingungen erfüllen kann.

 

 

Was sind nun beim Aufstellen der Tabelle 1985 die

Anhaltspunkte gewesen?

 

 

Die Auswertung von über 441 Zehnkampfresultaten im Zuge der Aufstellung einer neuen Bewertungstabelle hat gezeigt, dass im Bereich um die 7500 Punkte der geringste Fehlbewertungsbetrag von Tabelle 1985 zu einer realen neuen Tabelle vorliegt.

 

 

Hier im mittleren Leistungsbereich liegt wohl ein 1.Anhaltspunkt,



sich ergebend höchstwahrscheinlich ausMehrkampf-

durchschnittsleistungen..

 

 

          Ein weiterer sinnvoller Anhaltspunkt zur Festlegung der

          Leistungs-Punktkurve kann nicht erkannt werden.

 

 

 

Im obersten Leistungsbereich geht zum Beispiel die Bewertung der 1985, also zum Zeitpunkt der Aufstellung der jetzigen Tabelle 1985, geltenden Weltrekorde 222 Punkte weit auseinander.

         ( Diskus = 71,86 m = 1335 Punkte zu 100 m = 9,93 s =

           1113 Punkte )

 

 

Die geltenden Weltrekorde in den einzelnen Disziplinen hätten aber durchaus ein solcher notwendiger 2.Anhaltspunkt sein können.

 

 

Man kann natürlich darüber streiten, in wie weit gültige Weltrekorde zu einem Zeitpunkt auch gleiches Niveau haben, schließlich verläuft die Leistungsentwicklung nie parallel und nie gleichförmig. Aber eine solche Punktdifferenz ist nicht begründbar und zeigt, dass die damaligen Weltrekorde
kein 2.Anhaltspunkt zur Aufstellung der Disziplin-bewertungsformeln gewesen sein können.  

 

 

 

      

Im unteren Leistungsbereich sind die so genannten

Mindestleistungen ( b ) eingeführt worden.

 

Dies ist aus rein formalistischen Gründen notwendig, damit die zu bewertende Leistung direkt in die Berechnungsformel eingegeben werden kann.

 

Diese Leistungen werden alle mit Null Punkten bedacht, so also der Anschein erweckt, als wären sie in der Qualität einander
gleich.

 

Gerade im unteren Leistungsbereich ist es aber sehr schwer, leistungsäquivalente Leistungen zu nennen.

Die hier eingeführten Mindestleistungen b sind durch nichts legitimiert, werden aber als

2.Anhaltspunkt

zur Aufstellung der Leistungs-Punktkurve genommen.

 

 

 

In der Qualität entsprechen diese Mindestleistungen nicht einander.

 

 

Oder sind etwa 1,50 m im Kugelstoßen gleichwertig 82,00 sec. über 400 m ?

Sind etwa 18,00 sec. über 100m nicht doch besser als 4,00 m im Diskuswerfen ?

( gerade für die Bewertung der Seniorenleistungen haben diese unteren schwächeren Leistungen aber eine besondere Bedeutung) 

 

 

Zu diesen falschen Null-Punkte-Leistungen werden durch den
Aufbau der Bewertungsformeln alle anderen Leistungen ins Verhältnis gesetzt.

 

 

Eine geringfügig anders festgesetzte Leistung b hätte eine recht anders verlaufende Leistungs-Punktkurve zur Folge.

 

 

          Der 2.Anhaltspunkt = Mindestleistungen b ist also unbrauchbar.

 

 

Da der Faktor a die Kurve der Potenzfunktionen ( b – M ) c lediglich auf die gewünschte Punkthöhe von
ca.    750 Punkten für „ normale „ Mehrkampfleistungen anhebt, sind die Bewertungsformeln der IAAF – Tabelle 1985
nicht flexibel.

 

Im oberen und unteren Leistungsbereich können keine der Wettkampfpraxis folgenden Veränderungen

der Punktzuweisung für diese Leistungen vorgenommen werden.

 

Es muss hingenommen werden, dass zum Beispiel 9,77 s über 100 m nur genauso viele Punkte ergeben, wie 63,42 m im Diskuswerfen.

 

 

 

 

             weiter :  D.  =  Aufstellung der neuen NBL - Methode Sonnemann